Platzregeln des Golfclub Gut Neuenhof


(MPR = Musterplatzregel)

Aus (Regel 2.1 und Definition „Aus“)

Kommt ein Ball:

  • auf oder jenseits einer öffentlichen Straße (Hofzufahrtsstrasse / befestigter Weg am Clubhaus / inklusive Bankette), oder
  • jenseits einer öffentlichen Strasse auf einer anderen Spielbahn zur Ruhe,

so ist dieser Ball "Aus". (MPR A-3)

Die durch weiße Pfähle gekennzeichnete Ausgrenze rechts der Bahn 7 gilt nur beim Spielen dieser Bahn als Ausgrenze. Beim Spielen anderer Bahnen gelten die Pfähle als unbewegliche Hemmnisse.

Penalty Areas (Regel 17)

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in den Penalty Areas:

  • Loch 1 (rechts des Grüns),
  • Loch 5 (hinter dem Grün),
  • Loch 14 (links vor dem Grün) und
  • Loch 17 (links des Hanges bzw. des Grüns

zur Ruhe gekommen ist, darf der Spieler:

  1. mit Strafschlag nach Regel 17.1 verfahren, oder
  2. als zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit mit Strafschlag einen Ball in der Drop-Zone fallen lassen
     

Spielverbotszonen  (Regel 2.4)

Spielverbotszonen innerhalb einer Penalty Area sind durch rote oder gelbe Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Ein Spieler muss Erleichterung (mit Strafschlag) nach Regel 17 nehmen. (Spielverbotszone zwischen den Bahnen 11 und 12 (Biotop) – mit Betretungsverbot)

Spielverbotszonen im Gelände sind durch blaue Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Ein Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16 nehmen (ehemalige Blumenbeete an Loch 8 / rechts des Grüns; Loch 14 / rechts des Abschlags und Loch 16 / rechts des Abschlages)

Ist für eine Spielverbotszone ein Betretungsverbot ausgesprochen (Regel 1.2b), kann das Betreten als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

Liegt ein Ball im Gelände und behindert eine Spielverbotszone Balllage, Stand oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, darf der Spieler innerhalb einer Schlägerlänge vom nächsten Punkt der vollständigen Erleichterung einen Ball straflos fallen lassen.

Falsches Grün (Regel 13.1f)

Wintergrüns (beim Spielen auf Sommergrüns) und Sommergrüns (beim Spielen auf Wintergrüns) sind falsche Grüns. (MPR D-5)  Die äußere Mähkante stellt die jeweilige Grenze dar.

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16)

  1. Boden in Ausbesserung (BiA): ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
  2. Mit weißen Linien gekennzeichneter BiA und eine daran angrenzende Fläche ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt
  3. Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:
    • verlegte Grassoden
    • eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle
       
  4. Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
  5. Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen befestigte Anpflanzungen sind ungewöhnliche Platzverhältnisse.

Die „Waste Areas“ auf den Bahnen 4,14 und 17 sind Gelände und kein Bunker.

Entfernungsmarkierungen (zum Grünanfang)

Gelb3 Ringe200 m
Rot2 Ringe150 m
Weiß1 Ring100 m


Signale für Spielunterbrechung (mit Sirene)

  • Sofortige Spielunterbrechung des Spiels (Gefahr): Ein langer Signalton
  • Unterbrechung des Spiels: Wiederholt 3 kurze Töne
  • Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt 2 kurze Töne
  • Spielabbruch: 3 lange Töne

Unabhängig hiervon darf jeder Spieler das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen (Regel 5.7a), (die dann entscheidet). Unterbricht die Spielleitung das Wettspiel nicht wegen Blitzgefahr, hat der Spieler das (eigenverantwortlich) unterbrochene Wettspiel unverzüglich wieder aufzunehmen. Unterlässt er dies, verfällt er der Strafe der Disqualifikation.

Spielgeschwindigkeit / zügiges Spiel

Die Spielleitung kann gemäß Regel 5.6b(3) Richtlinien für zügiges Spiel in Form einer Höchstspielzeit für eine Runde, ein Loch, eine Reihe von Löchern oder für einen Schlag festlegen und auch Strafen für einen Verstoß gegen diese Richtlinien festsetzen. Richtzeiten sind auf der Scorekarte angegeben.

Rückgabe der Scorekarten in der „Scoring Area“ / Clubsekretariat

Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

Starter handeln im Auftrag der Spielleitung

Zusätzliche, zeitlich befristete Platzregeln/Sonderplatzregeln

… werden durch gesonderte Aushänge bekannt gegeben.

Strafe für Verstöße gegen eine Platzregel, wenn nicht bereits anders festgelegt

  • Lochspiel: Lochverlust
  • Zählspiel: 2 Strafschläge



Anhang zu den Platzregeln des Golfclub Gut Neuenhof


1.2A/1 – Bedeutung von „schwerwiegendem Verhalten“ (Spieler und deren Caddies)

Der Begriff „schwerwiegendes Fehlverhalten“ (Regel 1.2a) soll das Fehlverhalten eines Spielers abdecken, das so weit von den erwarteten Normen des Golfspiels entfernt ist, dass die schwerste Form der Sanktion, einen Spieler aus dem Turnier zu nehmen, gerechtfertigt ist.

Dies beinhaltet Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers oder die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen.

Die Spielleitung muss unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden, ob das Fehlverhalten schwerwiegend ist. Selbst wenn die Spielleitung ein schwerwiegendes Fehlverhalten feststellt, kann sie entscheiden, dass es angemessen ist, den Spieler nur zu verwarnen und anzukündigen, dass dieses Fehlverhalten oder ein ähnliches Fehlverhalten im Wiederholungsfall zu einer Disqualifikation führen wird, anstatt ihn gleich zu disqualifizieren.

Beispiele für Handlungen eines Spielers, die ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein dürften, sind unter anderem:

  • Absichtlich das Grün erheblich beschädigen
  • Abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlagmarkierungen oder Auspfähle versetzen
  • Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder eines Zuschauers werfen
  • Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags ablenken
  • Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen
  • Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert
  • Absichtlich zunächst vom Loch weg und erst dann in Richtung Loch spielen, um den Partner (im Vierer) zu unterstützen (zum Beispiel, damit er die Neigung des Grüns sieht)
  • Absichtlich gegen eine Golfregel verstoßen, um dadurch, trotz einer Strafe für den Verstoß, möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke
  • Spielen mit einem Handicap, das zu dem Zweck festgelegt wurde, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder eine Runde zu spielen, um ein solches Handicap zu erlangen

Ein schwerwiegendes Fehlverhalten kann auch sein:

  • Sicherheitsaspekte außer Acht zu lassen, indem anderen Spielern „in die Hacken“ gespielt wird oder andere Spielergruppen oder Spieler „überspielt“ werden.
  • Sich zu Handgreiflichkeiten mit anderen Spielern oder anderen Personen hinreißen zu lassen

Beispiele für Handlungen eines Spielers, die zwar ein Fehlverhalten darstellen, aber weniger wahrscheinlich als schwerwiegendes Fehlverhalten anzusehen sind, schließen ein:

  • Einen Schläger auf den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen geringfügig zu beschädigen
  • Einen Schläger in Richtung Golfbag zu werfen, der versehentlich eine andere Person trifft
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken

 Ein Fehlverhalten kann auch sein:

  • Das Spiel von Mitbewerbern oder Gegnern wiederholt durch die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel zu stören
  • Divots nicht zurückzulegen, Pitchmarken nicht auszubessern oder Bunker nach dessen Betreten nicht zu harken
  • Mit dem Golfwagen oder Trolley zwischen Grünbunker und Grün durchzufahren
     

Nach Prüfung der Sachlage bleibt es der Entscheidung der Spielleitung überlassen, den möglichen Strafrahmen (Verwarnung bis hin zur sofortigen Disqualifikation) anzuwenden. (Offizielles Handbuch 5H(2) Punkt 5)

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Kontakt

Golfclub Gut Neuenhof
Eulenstraße 58
58730 Fröndenberg/Ruhr

Telefon: 02373 76489
Fax: 02373 70046

E-Mail: info@golfclub-gut-neuenhof.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten 

Sekretariat – 

In der Sommerzeit von Montag von 9:00- 17:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Wochenende je nach Wetterlage besetzt.

In der Winterzeit von Montag – Freitag von 9:30 – 16:00 Uhr und am Wochenende je nach Wetterlage besetzt.

Restaurant il Campo – geöffnet
Clubhaus – geöffnet
Pro-Shop – geöffnet zu den Sekretariatszeiten